9.3 Führerschaftssitzungen |
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| 9.3.1 |
Die Sitzung des GemeinderatsDie FHV-Leiterin ist Mitglied des Gemeinderats (siehe Kapitel 4). Bei Bedarf kann der Bischof die FHV-Leiterin bitten, an der einen oder anderen Sitzung des Priestertumsführungskomitees teilzunehmen, um vertrauliche Wohlfahrtsangelegenheiten zu besprechen und die Heimlehr- und Besuchslehraufträge zu koordinieren. |
| 9.3.2 |
Die Sitzung der Gemeinde-FHV-LeitungDie FHV-Leitung kommt regelmäßig zu einer Sitzung zusammen. Die Leiterin führt den Vorsitz und leitet die Sitzung. Die Sekretärin ist ebenfalls anwesend, führt Protokoll und hält Aufträge schriftlich fest. Die Tagesordnung kann die folgenden Punkte enthalten:
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| 9.3.3 |
Die Pfahl-FHV-FührerschaftsversammlungDie Pfahl-FHV-Führerschaftsversammlung wird gewöhnlich einmal im Jahr abgehalten, wie unter 18.3.11 erläutert. Daran nehmen die FHV-Leitungen der Gemeinden und die Sekretärinnen teil. Bei Bedarf können auch Schwestern mit anderen FHV-Berufungen dazu eingeladen werden. |
