Behindertenbeauftragter

„Die Bischofschaft oder Pfahlpräsidentschaft kann einen Behindertenbeauftragten für die Gemeinde oder den Pfahl berufen, der den Betreffenden und ihrer Familie hilft.“ (Handbuch 2: Die Kirche führen und verwalten, 21.1.26)

Der Behindertenbeauftragte hat die Aufgabe, den Mitgliedern mit Behinderungen eine vermehrte Teilnahme zu ermöglichen und sie mit einzubeziehen.

Der Behindertenbeauftragte ist eine Anlaufstelle für Führungsbeamte der Gemeinde und des Pfahls und unterstützt sie dabei:

  • diejenigen in der Gemeinde oder im Pfahl, die eine Behinderung haben, und deren Familie ausfindig zu machen und kennenzulernen
  • Mitglieder mit Behinderungen bei Versammlungen und Aktivitäten der Kirche einzubeziehen
  • auf Fragen oder Anliegen, die sich auf Behinderungen beziehen und die von Eltern, Führungsbeamten oder anderen an sie herangetragen werden, einzugehen
  • zu ermitteln, wie ein Mitglied, das eine Behinderung hat, auf sinnvolle Weise dienen kann
  • konkrete Bedürfnisse der betroffenen Familien zu ermitteln (darunter auch den Pflegebedarf) und, wo es angemessen ist, zu ermitteln, welche Unterstützung dafür im Gemeinwesen, in der Gemeinde oder im Pfahl zur Verfügung steht

Außerdem unterstützt der Behindertenbeauftragte Menschen mit Behinderung und deren Eltern oder Familie dabei, die Mitglieder und Führungsbeamten in der Gemeinde und im Pfahl über die Art der Behinderung zu informieren.

Dem Behindertenbeauftragten stehen folgende Hilfsmittel zur Verfügung: