Die Gemeindehauspflege organisieren –
Hinweise für den

Pfahl-Beauftragten für Grundstücke und Gebäude


Wichtige Vorgehensweisen

Sehen Sie sich die Videos an, um mehr über die grundlegenden Vorgehensweisen zur Gemeindehauspflege zu erfahren, die man als Pfahl-Beauftragter für Grundstücke und Gebäude anwenden kann.

 

 

 

Weitere Hinweise

Besprechen Sie sich oft mit den Gemeinde-Gebäude-beauftragten – Kontaktieren Sie die Gemeinde-Gebäudebeauftragten regelmäßig. Stellen Sie fest, ob genug Putzmittel und -utensilien vorrätig sind, ob es Fragen zur Berufung im Allgemeinen gibt oder ob es im Gemeindehaus etwas gibt, was besondere Aufmerksamkeit erfordert. Fragen Sie nicht einfach, ob alles in Ordnung ist. Stellen Sie offene Fragen, durch die Sie herausfinden können, was die Gemeinde benötigt, wie beispielsweise: „Sind die Putzmittel und -utensilien im Putzschrank angemessen für die zu erledigenden Aufgaben oder gibt es da Verbesserungsbedarf?“

Einige Gemeinde-Gebäudebeauftragte werden bereitwilliger mit Ihnen kommunizieren als andere. Um regelmäßig Rückmeldung zu bekommen, müssen Sie aktiv werden und sie kontaktieren.

Arbeiten Sie gut mit den Gemeinde-Gebäudebeauftragten zusammen  – Gemeinde-Gebäudebeauftragte können ihren Bischof in Hinblick auf die Gemeindehausreinigung und -pflege auf vielerlei Weise unterstützen. Auf der Seite für Gemeinde-Gebäudebeauftragte werden mehrere wichtige Grundsätze angeführt, die der Bischof und die Gemeinde-Gebäudebeauftragten umsetzen sollten. Schauen Sie sich diese Seite an, um zu verstehen, wozu sie aufgefordert werden. Es dauert nur etwa 20 bis 30 Minuten, sich diese Seite sorgfältig durchzulesen. Sie sollten auch mit allen Bischöfen sprechen, um sicherzustellen, dass Sie sie durch Ihre Bemühungen unterstützen.

Probleme effizient lösen – Sie erhalten Berichte zu verschiedenen Problemen in Gemeindehäusern, die angegangen werden sollten. Größere Mängel sollten an den Regionalleiter B&I weitergeleitet werden. Erkundigen Sie sich, nachdem Sie ihm einen Bericht über Mängel haben zukommen lassen, ob er den Bericht tatsächlich erhalten hat. Informieren Sie die Gemeinde-Gebäudebeauftragten darüber, wie es in der betreffenden Sache vorangeht.