Empfehlungsscheine genehmigen

Zuletzt aktualisiert: 5. Februar 2019 03:44

Kategorien von Genehmigungen

  • Genehmigung örtliche Einheit: Empfehlungsscheine für einen Zusatz oder einen weiteren Segen sowie die Verwendung eines Patriarchen, der nicht der betreffenden Einheit zugewiesen ist, müssen vom präsidierenden Führungsbeamten des Gebietes, des Pfahles oder der Mission desjenigen genehmigt werden, der den Empfehlungsschein ausstellt. Erst dann kann die Anfrage an einen Patriarchen geschickt werden.
  • Genehmigung vom Kollegium der Zwölf: Empfehlungsscheine für einen weiteren Segen müssen außerdem vom Büro des Kollegiums der Zwölf Apostel genehmigt werden.
  • Genehmigung der anderen Einheit: Wenn die Empfehlung für einen Patriarchen gilt, der nicht in der gleichen Einheit lebt und dieser nicht zugewiesen ist, muss der zuständige Gebiets-, Pfahl- oder Missionspräsident des Patriarchen zustimmen, dass dessen Dienste in Anspruch genommen werden. Das ist nicht der Fall, wenn ein Verwandtschaftsverhältnis vorliegt.

Muss ein Empfehlungsschein genehmigt werden, wird oben im Bildschirm ein Fortschrittsmenü angezeigt, in dem die für die Genehmigung erforderlichen Schritte aufgeführt sind. Wie viele Schritte notwendig sind, hängt von der Art des Segens und den erforderlichen Genehmigungen ab. Der aktuelle Schritt ist hervorgehoben. Der Führungsbeamte kann jederzeit auf Speichern klicken, um die aktuellen Angaben zu speichern. Nach jedem Bearbeitungsschritt wechselt man automatisch zum nächsten Bildschirm.

Genehmigung örtliche Einheit

Schritt 1: Genehmigung des Segens

Empfehlungsscheine für Patriarchen außerhalb der Einheit, Zusätze sowie weitere Segen müssen vom Gebietspräsidenten oder vom Pfahlpräsidenten genehmigt werden. Weitere Segen müssen außerdem vom Büro des Kollegiums der Zwölf Apostel genehmigt werden. Bei solchen Empfehlungsscheinen führt ein Fortschrittsmenü den Gebiets-, Pfahl- oder Missionspräsidenten durch die Schritte des Genehmigungsverfahrens. Dabei kann der Empfehlungsschein jedoch jederzeit abgelehnt werden. Wenn der Empfehlungsschein abgelehnt wurde, wird er storniert und der empfehlende Priestertumsführer wird benachrichtigt. 

Um den Empfehlungsschein zu genehmigen, klickt man auf den Namen des Mitglieds und dann auf Ja, damit der Segen oder der Zusatz genehmigt wird; man klickt auf Nein, damit der Segen oder der Zusatz abgelehnt wird.

Schritt 2: Genehmigung des Patriarchen

Einen Patriarchen auswählen

Ist die Empfehlung für einen Patriarchen, der nicht der Einheit zugewiesen ist, wählt der Priestertumsführer des Gebiets, des Pfahls oder der Mission den Patriarchen von außerhalb der Einheit aus, damit er den Segen spendet. Um den Patriarchen auszuwählen, hat der Priestertumsführer mehrere Möglichkeiten.

1. Er wählt einen Patriarchen aus einer Liste kürzlich verwendeter Patriarchen aus.

2. Er wählt einen Patriarchen aus dem Einzugsgebiet des Koordinierungsrates aus.

3. Er verwendet die Suchfunktion. Es kann nach dem Namen, der Sprache, dem Namen der Einheit und der Entfernung zum Mitglied gesucht werden.

Schritt 3: Den Empfehlungsschein prüfen und einreichen

Überprüfen Sie die Angaben auf ihre Richtigkeit. Sobald die Angaben geprüft wurden, klickt man auf Einreichen, damit der Empfehlungsschein einen Schritt weitergeleitet wird.

Genehmigung der anderen Einheit

Wenn die Empfehlung für einen Patriarchen gilt, der nicht in der gleichen Einheit lebt und dieser nicht zugewiesen ist, muss der Gebiets-, Pfahl- oder Missionspräsident des Patriarchen zustimmen, dass dessen Dienste in Anspruch genommen werden. Für eine solche Genehmigung der anderen Einheit öffnet man die Übersichtsseite, sucht dort den Abschnitt Empfehlungsscheine in Bearbeitung und klickt auf den Empfehlungsschein.