Für die Familie
Heilige Handlungen des Priestertums und Priestertumssegen


Heilige Handlungen des Priestertums und Priestertumssegen

Eine heilige Handlung des Priestertums kommt vom Herrn und wird kraft der Vollmacht des Priestertums vollzogen. Ein Priestertumssegen wird kraft der Vollmacht des Priestertums zur Heilung, zum Trost und als Zuspruch gegeben. Der Bruder, der eine heilige Handlung vollzieht oder einen Segen gibt, muss sich darauf vorbereiten, indem er gemäß den Evangeliumsgrundsätzen lebt und sich darum bemüht, vom Heiligen Geist geführt zu werden. Jede heilige Handlung und jede Segnung soll würdevoll vonstatten gehen und muss den folgenden Erfordernissen entsprechen; die heilige Handlung muss:

  1. im Namen Jesu Christi vollzogen werden.

  2. kraft der Vollmacht des Priestertums vollzogen werden.

  3. dem erforderlichen Verfahren entsprechend, beispielsweise unter Verwendung bestimmter Formulierungen oder von geweihtem Öl, vollzogen werden.

  4. gegebenenfalls vom bevollmächtigten Priestertumsführer, der die entsprechenden Schlüssel innehat, genehmigt werden.

Zu den heiligen Handlungen, für die man von einem Priestertumsführer ermächtigt werden muss, gehören die Namensgebung und Segnung eines Kindes, die Taufe und Konfirmierung, das Übertragen des Priestertums und die Ordinie- rung zu einem Amt darin, das Segnen und Austeilen des Abendmahls und die Weihung eines Grabes.

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sacrament

Die heiligen Handlungen und Segnungen, die in diesem Abschnitt erklärt werden, helfen dem Vater, als Patriarch seiner Familie zu fungieren.

Namensgebung und Segnung eines Kindes

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baby blessing

„Jedes Mitglied der Kirche Christi, das Kinder hat, soll diese zu den Ältesten vor die Gemeinde bringen, und diese sollen ihnen im Namen Jesu Christi die Hände auflegen und sie in seinem Namen segnen.“ (LuB 20:70.) In Übereinstimmung mit dieser Offenbarung darf nur ein Mann, der würdig ist und das Melchisedekische Priestertum trägt, an der Namensgebung und Kindessegnung teilnehmen. Die heilige Handlung der Namensgebung und Segnung eines Kindes muss von der präsidierenden Autorität genehmigt werden.

Wird ein Baby gesegnet, stellen sich die Träger des Melchisedekischen Priestertums im Kreis auf und legen die Hände unter das Kind. Wird ein älteres Kind gesegnet, legen die Brüder ihm die Hände leicht auf den Kopf. Derjenige, der den Segen gibt, tut Folgendes:

  1. Er ruft den himmlischen Vater an.

  2. Er sagt, dass diese Segnung kraft der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums vollzogen wird.

  3. Er gibt dem Kind einen Namen.

  4. Er gibt einen Priestertumssegen, wie der Geist es eingibt.

  5. Er schließt im Namen Jesu Christi.

Die Taufe

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baptism

Auf Weisung der präsidierenden Autorität darf ein würdiger Priester oder Träger des Melchisedekischen Priestertums eine Taufe vollziehen. Er geht dabei folgendermaßen vor:

  1. Er stellt sich mit dem Täufling ins Wasser.

  2. Aus Sicherheitsgründen und weil es so einfacher ist, fasst er mit seiner linken Hand das rechte Handgelenk des Täuflings; dann ergreift der Täufling mit seiner linken Hand das linke Handgelenk des Täufers.

  3. Er hebt den rechten Arm rechtwinklig.

  4. Er nennt den Täufling beim vollen Namen und sagt: „Beauftragt von Jesus Christus, taufe ich dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.“ (LuB 20:73.)

  5. Er lässt den Täufling sich die Nase mit der rechten Hand zuhalten, wenn es dem Täufling angenehm ist, legt seine rechte Hand dem Täufling auf den Rücken und taucht ihn mitsamt der Kleidung vollständig unter.

  6. Er hilft dem Täufling wieder aus dem Wasser.

Bei jeder Taufe sind zwei Priester oder Träger des Melchisedekischen Priestertums Zeuge; sie achten darauf, dass die Taufe ordnungsgemäß vollzogen wird. Die Taufe muss wiederholt werden, wenn die Worte nicht genau so gesprochen wurden, wie es in LuB 20:73 angegeben ist, oder wenn der Täufling und seine Kleidung nicht vollständig untergetaucht waren. Täufling und Täufer tragen weiße Kleidung, die in nassem Zustand nicht durchscheinend ist.

Die Konfirmierung

Ein Bekehrter, der mindestens neun Jahre alt ist oder der acht Jahre alt ist und dessen Eltern beide nicht der Kirche angehören, wird in einer Abendmahlsversammlung bestätigt (siehe LuB 20:41). Ein achtjähriges Kind kann unmittelbar nach der Taufe am Ort der Taufe konfirmiert werden, sofern mindestens ein Elternteil der Kirche angehört und beide Eltern ihre Zustimmung zur Taufe und Konfirmierung geben. Auf Wei- sung der Zweigpräsidentschaft können ein oder mehrere Träger des Melchisedekischen Priestertums an der heiligen Handlung der Konfirmierung mitwirken. Sie legen dem Betreffenden leicht die Hände auf den Kopf. Derjenige, der die Konfirmierung vornimmt, tut Folgendes:

  1. Er nennt den Betreffenden beim vollen Namen.

  2. Er sagt, dass diese heilige Handlung kraft der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums vollzogen wird.

  3. Er bestätigt den Betreffenden als Mitglied der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage.

  4. Er spendet die Gabe des Heiligen Geistes, indem er sagt: „Empfange den Heiligen Geist!“

  5. Er gibt einen Priestertumssegen, wie der Geist es eingibt.

  6. Er schließt im Namen Jesu Christi.

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    confirmation

Die Übertragung des Priestertums und die Ordinierung zu einem Amt

Der Zweigpräsident ist für die Übertragung des Aaronischen Priestertums und die Ordinierung zum Diakon, Lehrer und Priester zuständig. Bevor jemand zu einem Amt im Aaroni

schen Priestertum ordiniert wird, muss er vom Zweigpräsidenten interviewt und für würdig befunden werden. Außerdem muss er in der Abendmahlsversammlung des Zweiges bestätigt werden. Mit der Genehmigung des Zweigpräsidenten kann ein Priester einem anderen das Aaronische Priestertum übertragen und ihn zu einem Amt im Aaronischen Priestertum ordinieren.

Der Missionspräsident ist für die Übertragung des Melchisedekischen Priestertums und für die Ordinierung zum Ältesten zuständig.

Die Übertragung des Priestertums oder eine Priestertumsordinierung wird vollzogen, indem ein oder mehrere bevollmächtigte Priestertumsträger, die von der präsidierenden Autorität genehmigt worden sind, dem Betreffenden leicht die Hände auf den Kopf legen. Derjenige, der die Konfirmierung vornimmt, tut Folgendes:

  1. Er nennt den Betreffenden beim vollen Namen.

  2. Er nennt die Vollmacht (das Aaronische bzw. das Melchisedekische Priestertum), kraft derer die Ordinierung vollzogen wird.

  3. Er überträgt das Aaronische bzw. Melchisedekische Priestertum, sofern dies nicht bereits geschehen ist.

  4. Er ordiniert den Betreffenden zu einem Amt im Aaronischen bzw. Melchisedekischen Priestertum und überträgt die Rechte und die Macht und Vollmacht dieses Amtes.

  5. Er gibt einen Priestertumssegen, wie der Geist es eingibt.

  6. Er schließt im Namen Jesu Christi.

Das Abendmahl

Das Abendmahl ist eine sehr heilige Verordnung. Durch die Teilnahme am Abendmahl gedenken wir des Lebens, der Lehren und des Sühnopfers Jesu Christi. Wir erneuern dabei die Bündnisse, die wir bei der Taufe mit dem Herrn geschlossen haben. (Siehe Mosia 18:8–10.)

Die Lehrer und Priester können das Abendmahl vorbereiten, die Priester können es segnen, und die Diakone, Lehrer und Priester können es austeilen. Ein Träger des Melchisedekischen Priestertums kann das Abendmahl segnen und austeilen, tut dies aber nur, wenn nicht genügend Träger des Aaronischen Priestertums anwesend sind. Wenn jemand eine schwerwiegende Übertretung begangen hat, darf er das Abendmahl erst dann wieder vorbereiten, segnen oder austeilen, wenn er umgekehrt ist und die Angelegenheit mit seinem Zweigpräsidenten bereinigt hat.

Wer das Abendmahl vorbereitet, segnet oder austeilt, vollzieht diese heilige Hand- lung für andere an Stelle des Herrn. Jeder, der das Priestertum trägt, geht an diesen Auftrag mit feierlicher, ehrfürchtiger Einstellung. Er ist gepflegt, sauber und schicklich gekleidet. Sein äußeres Erscheinungsbild gibt die Heiligkeit dieser Verordnung wider.

Diejenigen, die das Abendmahl vorbereiten, tun das vor dem Beginn der Versammlung. Sie legen eine oder mehrere Scheiben Brot auf einen sauberen Teller und stellen die Tabletts mit den Abendmahlsbechern und frischem Wasser auf den Abendmahlstisch. Sie bedecken Brot und Wasser mit einem sauberen weißen Tuch.

Während das Abendmahlslied gesungen wird, nehmen die Amtierenden am Abendmahlstisch das Tuch vom Geschirr und brechen das Brot in kleine Stücke. Nach dem Lied kniet sich derjenige, der das Brot segnet, nieder und spricht das Gebet für das Brot. Die Brüder teilen dann das Brot in andächtiger und ordentlicher Weise aus. Der über die Versammlung präsidierende Führer bekommt das Abendmahl zuerst. Sobald jeder Gelegenheit hatte, vom Brot zu nehmen, bringen die, die es ausgeteilt haben, das Geschirr zurück an den Abendmahlstisch. Diejenigen, die das Abendmahl segnen, bedecken den Teller erneut mit dem Tuch, sobald das Brot ausgeteilt ist.

Dann nehmen sie das Tuch von dem Wasser weg. Derjenige, der das Wasser segnet, kniet nieder und spricht das Gebet für das Wasser. Das Wasser wird daraufhin an die Versammelten ausgeteilt. Das Geschirr wird zum Abendmahlstisch zurückgebracht und wieder bedeckt. Die Brüder, die das Abendmahl segnen und austeilen, nehmen dann ihren Platz in der Versammlung ein.

Das Abendmahl ist für die Mitglieder der Kirche, einschließlich kleiner Kinder. Derjenige, der die Versammlung leitet, soll nicht bekanntgeben, dass es nur an die Mitglieder ausgeteilt wird, und es soll auch nichts unternommen werden, um Nichtmitglieder davon abzuhalten, vom Abendmahl zu nehmen.

Die Abendmahlsgebete müssen deutlich, genau und würdevoll gesprochen werden. Wenn jemand beim Segnen des Abendmahls einen Fehler im Wortlaut macht, ohne sich selbst zu korrigieren, muss der Zweigpräsident ihn auffordern, das Gebet noch einmal korrekt zu wiederholen.

Das Gebet für das Brot lautet:

„O Gott, ewiger Vater, wir bitten dich im Namen deines Sohnes, Jesus Christus, segne und heilige dieses Brot für die Seele all derer, die davon nehmen, damit sie zum Gedächtnis des Leibes deines Sohnes essen und dir, o Gott, ewiger Vater, bezeugen, dass sie willens sind, den Namen deines Sohnes auf sich zu nehmen und immer an ihn zu denken und seine Gebote, die er ihnen gegeben hat, zu halten, damit sein Geist immer mit ihnen sei. Amen.“ (LuB 20:77; Moroni 4.)

Das Gebet für das Wasser lautet:

„O Gott, ewiger Vater, wir bitten dich im Namen deines Sohnes, Jesus Christus, segne und heilige dieses Wasser für die Seele all derer, die davon trinken, damit sie es zum Gedächtnis des Blutes deines Sohnes tun, das für sie vergossen wurde, damit sie dir, o Gott, ewiger Vater, bezeugen, dass sie wahrhaftig immer an ihn denken, damit sein Geist mit ihnen sei. Amen.“ (LuB 20:79; Moroni 5.)

Das Abendmahl wird möglichst bald nach der Versammlung weggeräumt. Übrig gebliebenes Brot kann gegessen werden.

Das Segnen und Austeilen des Abendmahls muss von der präsidierenden Autorität genehmigt werden.

Das Weihen von Öl

Ehe reines Olivenöl für die Salbung von Kranken und Bedrängten verwendet werden kann, muss es von einem oder mehreren Trägern des Melchisedekischen Priestertums geweiht werden. Derjenige, der das Öl weiht, tut Folgendes:

  1. Er nimmt das geöffnete Gefäß mit dem Olivenöl in die Hand.

  2. Er ruft den himmlischen Vater an.

  3. Er sagt, dass er kraft der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums handelt.

  4. Er weiht das Öl (nicht das Gefäß) und bestimmt es für die Salbung von Kranken und Bedrängten.

  5. Er schließt im Namen Jesu Christi.

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    blessing

Der Krankensegen

Nur Träger des Melchisedekischen Priestertums dürfen Kranke und Bedrängte segnen. Normalerweise nehmen zwei oder mehr Priestertumsträger die Segnung vor, aber auch ein Priestertumsträger allein kann das tun. Ist kein geweihtes Öl verfügbar, kann dennoch kraft der Vollmacht des Priestertums ein Segen gegeben werden.

Wenn ein Vater das Melchisedekische Priestertum hat, soll er den Mitgliedern seiner Familie den Krankensegen geben. Er kann einen anderen Träger des Melchisedekischen Priestertums bitten, ihm dabei behilflich zu sein.

Der Krankensegen wird in zwei Teilen vollzogen: (1) Salbung mit Öl, (2) Siegelung der Salbung.

Die Salbung mit Öl

Ein einzelner Träger des Melchisedekischen Priestertums nimmt die Salbung vor, und zwar wie folgt:

  1. Er gibt dem Betreffenden eine kleine Menge geweihten Öls auf den Kopf.

  2. Er legt dem Betreffenden leicht die Hände auf den Kopf und nennt ihn beim vollen Namen.

  3. Er sagt, dass er den Kranken kraft der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums salbt.

  4. Er sagt, dass er ihn mit Öl salbt, das zum Salben und Segnen von Kranken und Bedrängten geweiht ist.

  5. Er schließt im Namen Jesu Christi.

Die Siegelung der Salbung

Üblicherweise legen zwei oder mehr Träger des Melchisedekischen Priestertums dem Kranken leicht die Hände auf den Kopf. Derjenige, der die Salbung siegelt, tut Folgendes:

  1. Er nennt den Betreffenden beim vollen Namen.

  2. Er sagt, dass er die Salbung kraft der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums siegelt.

  3. Er gibt einen Segen, wie der Geist es eingibt.

  4. Er schließt im Namen Jesu Christi.

Der Väterliche Segen und sonstige Segen des Trostes und des Rates

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father's blessing

Der Väterliche Segen und sonstige Priestertumssegen werden zur Weisung und zum Trost gegeben, wie der Geist es eingibt.

Trägt der Vater das Melchisedekische Priestertum, darf er seinen Kindern einen Väterlichen Segen geben. Ein solcher Segen kann besonders hilfreich sein, wenn die Kinder zur Schule oder auf Mission gehen, wenn sie eine Arbeit antreten, heiraten, den Militärdienst antreten oder vor besonderen Herausforderungen stehen. Diese Segnungen können einer Familie große Kraft verleihen. Die Familie kann den Segen in den Aufzeichnungen der Familie festhalten, doch wird er nicht in den Aufzeichnungen der Kirche festgehalten. Die Eltern sollen die Kinder ermuntern, in schwierigen Zeiten um einen Väterlichen Segen zu bitten.

Ein würdiger Träger des Melchisedekischen Priestertums darf auch seiner Frau und anderen Angehörigen sowie Personen, die darum bitten, einen Segen des Trostes und des Rates geben.

Beim Väterlichen Segen und bei einem sonstigen Segen des Trostes und des Rates legen ein oder mehrere würdige Träger des Melchisedekischen Priestertums dem Betreffenden leicht die Hände auf den Kopf. Dafür wird kein Öl verwendet. Der Priestertumsträger, der den Segen gibt, tut Folgendes:

  1. Er nennt den Betreffenden beim vollen Namen.

  2. Er sagt, dass der Segen kraft der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums gegeben wird.

  3. Er gibt einen Segen, wie der Geist es eingibt.

  4. Er schließt im Namen Jesu Christi.

Die Weihung eines Grabes

Derjenige, der ein Grab weiht, muss das Melchisedekische Priestertum tragen und muss von dem Priestertumsbeamten, der den Gottesdienst leitet, dazu ermächtigt sein.

Er geht bei der Weihung des Grabes folgendermaßen vor:

  1. Er ruft den himmlischen Vater an.

  2. Er sagt, dass er kraft der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums handelt.

  3. Er weiht die Grabstätte als Ruheplatz für den Leichnam des Verstorbenen.

  4. Sofern es angebracht ist, betet er darum, dass diese Stelle bis zur Auferstehung geheiligt und geschützt sei.

  5. Er bittet den Herrn darum, die Familie zu trösten, und fügt Worte hinzu, wie der Geist es eingibt.

  6. Er schließt im Namen Jesu Christi.

Falls die Familie es wünscht, kann anstelle des Weihungsgebets auch ein Gebet am Grab gesprochen werden, vorzugsweise von einem Träger des Melchisedekischen Priestertums.