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Kollegium


Kollegium

Der Begriff Kollegium bezeichnet (1) eine zahlenmäßig festgelegte Gruppe von Männern, die dasselbe Amt im Priestertum innehaben, (2) eine Mehrheit oder die Mindestzahl der Mitglieder einer Priestertumsgruppe, die in einer Versammlung anwesend sein muss, damit Angelegenheiten der Kirche geregelt werden können (LuB 107:28).