Heilige Schriften
Josua 13


Kapitel 13

Einige Landstriche müssen noch erobert werden – Etliche Einwohner werden nicht vertrieben – Der Erbbesitz von Ruben, Gad und dem halben Stamm Manasse wird bestätigt.

1 Als nun Josua alt und hochbetagt geworden war, sagte der Herr zu ihm: „Du bist nun alt und hochbetagt, und von dem Lande sind sehr viele Teile bisher noch unerobert geblieben.

2 Dies ist das noch uneroberte Land: sämtliche Bezirke der Philister und das ganze Geschuriterland.

3 Vom Schihorbach an, der östlich von Ägypten fließt, bis an das Gebiet von Ekron im Norden – es wird zum Gebiet der Kanaaniter gerechnet –: die fünf Fürsten der Philister, nämlich der von Gaza, der von Aschdod, der von Aschkelon, der von Gat und der von Ekron, sowie die Awiter im Süden;

4 ferner das ganze Land der Kanaaniter und Meara, das den Sidoniern gehört, bis nach Afek, bis an die Grenze der Amoriter;

5 sodann das Land der Gebaliter und der ganze Libanon gegen Osten, von Baal-Gad am Fuß des Hermongebirges bis dahin, wo man nach Lebo-Hamat kommt.

6 Alle Gebirgsbewohner vom Libanon an bis Misrefot-Majim, alle Sidonier, werde ich selbst vor den Israeliten her vertreiben; verlose es immerhin an Israel als Erbbesitz, wie ich dir geboten habe.

7 So verteile also jetzt dieses Land als Erbbesitz an die neun Stämme und an den halben Stamm Manasse.“

8 Mit dem anderen halben Stamm Manasse nämlich hatten die Stämme Ruben und Gad ihren Erbbesitz bereits empfangen, den ihnen Mose im Ostjordanlande zugewiesen hatte, wie ihn Mose, der Knecht des Herrn, ihnen angewiesen hatte:

9 von Aroër an, das am Ufer des Flusses Arnon liegt, und überhaupt von den Städten an, die mitten im Flusstal liegen, dazu die ganze Hochebene von Medeba bis Dibon,

10 ferner sämtliche Städte des Amoriterkönigs Sihon, der in Heschbon geherrscht hatte, bis an das Gebiet der Ammoniter;

11 sodann Gilead und das Gebiet der Geschuriter und der Maachatiter sowie das ganze Hermongebirge und der ganze Baschan bis nach Salcha,

12 das ganze Reich Ogs im Baschan, der in Aschtarot und Edreï geherrscht hatte – er war vom Überrest der Rafaïter noch übriggeblieben –; diese hatte Mose besiegt und aus ihrem Besitz vertrieben.

13 Die Israeliten dagegen haben die Geschuriter und Maachatiter nicht aus ihrem Besitz vertrieben, sondern diese beiden Völker sind mitten unter den Israeliten bis auf den heutigen Tag wohnen geblieben.

14 Nur dem Stamme Levi hatte Mose keinen Erbbesitz verliehen: Die Feueropfer des Herrn, des Gottes der Israeliten, die sind dessen Erbbesitz, wie er ihm zugesagt hat.

15 Mose hatte aber dem Stamme der Rubeniter Landbesitz nach ihren Sippen angewiesen,

16 sodass ihnen folgendes Gebiet zuteilwurde: das Gebiet von Aroër an, das am Ufer des Flusses Arnon liegt, und überhaupt von den Städten an, die mitten im Flusstal liegen, dazu die ganze Hochebene bis Medeba;

17 Heschbon mit allen zugehörigen Ortschaften, die auf der Hochebene liegen, nämlich Dibon, Bamot-Baal, Bet-Baal-Meon,

18 Jahaz, Kedemot, Mefaat,

19 Kirjataim, Sibma, Zeret-Schahar auf dem Berge in der Talebene,

20 Bet-Pegor, die Abhänge des Pisga, Bet-Jeschimot

21 und alle übrigen Ortschaften der Hochebene; ferner das ganze Reich des Amoriterkönigs Sihon, der in Heschbon geherrscht hatte – Mose hatte ihn besiegt, ihn mitsamt den Fürsten der Midianiter, nämlich Ewi, Rekem, Zur, Hur und Reba, den Stammesführern Sihons, die im Lande gewohnt hatten.

22 Auch den Wahrsager Bileam, den Sohn Beors, hatten die Israeliten mit dem Schwert getötet außer den anderen von ihnen Erschlagenen.

23 Die westliche Grenze des Stammes Ruben aber bildeten der Jordan und sein Uferland. Dies war der Erbbesitz der Rubeniter nach ihren Sippen: die genannten Städte mit den zugehörigen Gehöften.

24 Sodann hatte Mose dem Stamme Gad, den Gaditern, Landbesitz nach ihren Sippen angewiesen,

25 sodass ihnen folgendes Gebiet zuteilwurde: Jaser und sämtliche Ortschaften in Gilead und das halbe Ammoniterland bis Aroër, das östlich von Rabba liegt;

26 ferner das Land von Heschbon bis Ramat-Mizpe und Betonim und von Mahanajim bis an das Gebiet von Lo-Dabar;

27 sodann in der Talebene: Bet-Haram, Bet-Nimra, Sukkot und Zafon, der Rest vom Reiche Sihons, des Königs von Heschbon, der Jordan mit seinem Uferland bis an das Ende des Sees Kinneret auf der Ostseite des Jordans.

28 Das war der Erbbesitz der Gaditer nach ihren Sippen, die genannten Städte mit den zugehörigen Dörfern.

29 Ferner hatte Mose dem halben Stamm Manasse Landbesitz zugewiesen, sodass dem halben Stamme der Manassiter nach ihren Sippen folgendes Gebiet zuteilwurde:

30 das Land von Mahanajim an, den ganzen Baschan, das ganze Reich Ogs, des Königs vom Baschan, und sämtliche Zeltdörfer Jaïrs, die im Baschan liegen, sechzig Ortschaften;

31 ferner die Hälfte von Gilead sowie Aschtarot und Edreï, die Hauptstädte des Reiches Ogs im Baschan. Dies alles wurde den Nachkommen Machirs, des Sohnes Manasses, und zwar der Hälfte der Nachkommen Machirs, nach ihren Sippen zuteil.

32 Diese Gebiete sind es, die Mose in den Steppen der Moabiter jenseits des Jordans östlich von Jericho verteilt hatte.

33 Dem Stamme Levi aber hatte Mose keinen Erbbesitz gegeben: Der Herr, der Gott Israels, der sollte ihr Erbbesitz sein, wie er ihnen zugesagt hatte.