Heilige Schriften
Levitikus 22


Kapitel 22

Es folgt eine Aufzählung, wer von den Priestern und ihren Familien von den heiligen Gaben essen darf – Opfertiere sollen vollkommen und makellos sein.

1 Weiter gebot der Herr dem Mose Folgendes:

2 „Befiehl Aaron und seinen Söhnen, dass sie den heiligen Gaben gegenüber, die die Israeliten mir weihen, Zurückhaltung wahren, damit sie meinen heiligen Namen nicht entweihen: Ich bin der Herr.

3 Sage zu ihnen: Diese Vorschrift gilt für alle eure künftigen Generationen: Wenn irgendeiner von all euren künftigen Generationen den heiligen Gaben, welche die Israeliten dem Herrn weihen, nahekommt, während er eine Unreinheit an sich hat, ein solcher Mensch soll von meinem Angesicht hinweg abgeschnitten werden: Ich bin der Herr!

4 Wer von den Nachkommen Aarons an Aussatz oder einem Ausfluss leidet, darf von den heiligen Gaben erst mitessen, wenn er wieder rein ist; und wer irgendeinen durch eine Leiche Verunreinigten berührt oder wer einen Samenerguss gehabt hat

5 oder wer irgendein kriechendes Tier berührt hat, durch das man unrein wird, oder einen Menschen, durch den man in irgendeiner Beziehung unrein wird:

6 Einer, der etwas Derartiges berührt hat, ist bis zum Abend unrein und darf nichts von den heiligen Gaben genießen, es sei denn, dass er zuvor ein Wasserbad genommen hat.

7 Nach Sonnenuntergang aber ist er wieder rein und darf alsdann von den heiligen Gaben essen; denn sie sind die ihm zustehende Speise.

8 Ein verendetes oder von Raubtieren zerrissenen Tier darf er nicht essen; er würde dadurch unrein werden: Ich bin der Herr.

9 So sollen sie denn meine Vorschriften befolgen, damit sie nicht wegen einer Übertretung Sünde auf sich laden und infolge einer Entweihung des Geheiligten sterben müssen: Ich bin der Herr, der sie heiligt!

10 Kein Unbefugter darf etwas Geheiligtes genießen; kein Beisasse eines Priesters und keiner von seinen Tagelöhnern darf etwas Geheiligtes genießen.

11 Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser davon mitessen; ebenso dürfen die in seinem Hause geborenen Sklaven von seiner Speise mitessen.

12 Wenn ferner die Tochter eines Priesters einen Nichtpriester geheiratet hat, so darf sie von den Hebeopfern der heiligen Gaben nichts genießen.

13 Wenn aber die Tochter eines Priesters Witwe oder geschieden wird, ohne Kinder zu haben, und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, so darf sie, gerade wie in ihrer Jugend, von der Speise ihres Vaters mitessen; dagegen darf kein Unbefugter etwas davon genießen.

14 Wenn ferner jemand aus Versehen etwas Geheiligtes genießt, so soll er den fünften Teil des Wertes hinzufügen und das Geheiligte dem Priester erstatten.

15 Die Priester aber sollen die heiligen Gaben der Israeliten, die sie als Hebeopfer für den Herrn empfangen, nicht entweihen,

16 damit sie ihnen kein Vergehen und keine Schuld dadurch aufladen, dass sie ihre heiligen Gaben genießen; denn ich bin der Herr, der sie heiligt.“

17 Weiter gebot der Herr dem Mose Folgendes:

18 „Teile Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten folgende Vorschriften mit: Wenn irgendjemand vom Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel seine Opfergabe darbringen will – es seien irgendwelche gelobte oder freiwillige Gaben, die sie dem Herrn als Brandopfer darbringen wollen –,

19 so muss es, um euch wohlgefällig zu machen, ein fehlerloses männliches Tier von den Rindern, von den Schafen oder den Ziegen sein.

20 Kein Tier, das einen Fehler an sich hat, dürft ihr darbringen, denn es würde euch nicht wohlgefällig machen.

21 Und wenn jemand dem Herrn ein Heilsopfer darbringen will, ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, sei es, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als freiwillige Gabe, so darf es, um wohlgefällig zu sein, keinen Fehler, keinerlei Gebrechen an sich haben.

22 Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder einen Wundschaden oder ist es mit Geschwüren oder mit Krätze oder mit Flechten behaftet: Derartige Tiere dürft ihr dem Herrn nicht darbringen und kein Feueropfer von ihnen dem Herrn auf den Altar legen.

23 Ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, an dem ein Glied zu lang oder zu kurz ist, magst du als freiwillige Gabe opfern, aber als Gelübdeopfer würde es nicht wohlgefällig aufgenommen werden.

24 Ein Tier ferner, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr dem Herrn nicht darbringen; weder dürft ihr Tiere in eurem Lande zu verstümmelten Tieren machen

25 noch solche von einem Ausländer kaufen und sie als Speise eurem Gott darbringen; denn eine Verstümmlung, ein Gebrechen haftet ihnen an; sie würden euch nicht wohlgefällig machen.“

26 Weiter gebot der Herr dem Mose Folgendes:

27 „Ein Rind oder ein Schaf oder ein Ziegenlamm soll nach der Geburt sieben Tage lang unter seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tage an und weiterhin wird es wohlgefällig sein, wenn man es als Feueropfer dem Herrn darbringt.

28 Ein Rind oder ein Stück Kleinvieh dürft ihr nicht zugleich mit seinem Jungen an ein und demselben Tage schlachten.

29 Wenn ihr ferner dem Herrn ein Dankschlachtopfer darbringen wollt, sollt ihr es so opfern, dass ihr Wohlgefallen dadurch erlangt:

30 Es muss noch am selben Tage verzehrt werden; ihr dürft nichts davon bis zum anderen Morgen übriglassen: Ich bin der Herr!

31 So beachtet denn meine Gebote und tut nach ihnen: Ich bin der Herr!

32 Und entweiht meinen heiligen Namen nicht, damit ich inmitten der Israeliten geheiligt werde: Ich bin der Herr, der euch heiligt,

33 der euch aus Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein: Ich bin der Herr!“

      • oder: beachten, was mir gegenüber zu beachten ist.

      • HEB Kein Außenstehender darf etwas Geheiligtes essen.

      • d.h. Gast.

      • d.h. wenn er einen Dienstknecht kauft, darf der Knecht von der heiligen Speise essen.

      • d.h. von ihrem Mann.

      • HEB Und sie nicht veranlassen, das Unrecht der Schuld zu tragen, dass sie von ihren heiligen Speisen essen.

      • d.h. den Israeliten.

      • Koh 5:4,5.

      • d.h. um annehmbar zu sein, muss es unversehrt, also ohne Makel, sein.

      • HEB verkrüppelt.

      • oder: wohlgefällig aufgenommen werden.

      • d.h. bei.

      • d.h. als Opfergabe.