Häufig gestellte Fragen: Lehren und Richtlinien



Q: Gibt es Evangeliumslehren zum Thema Behinderungen?

A: Während seines irdischen Wirkens begegneten der Erretter und seine Jünger einmal einem Blinden. Die Jünger fragten ihn: „Rabbi, wer hat gesündigt? Er selbst? Oder haben seine Eltern gesündigt, sodass er blind geboren wurde? Jesus antwortete: Weder er noch seine Eltern haben gesündigt, sondern das Wirken Gottes soll an ihm offenbar werden.“ (Johannes 9:2,3.)

Präsident Boyd K. Packer hat gesagt: „Schuldgefühle sind im Fall einer Behinderung fehl am Platz. Manche Behinderungen sind die Folge von Nachlässigkeit oder Misshandlung und manche die Folge von Abhängigkeit seitens der Eltern. Aber meistens ist dem nicht so, sondern es trifft einen Unschuldigen.“ („Die Bewegung des Wassers“, Der Stern, Juli 1991, Seite 6.)

Zusätzliche Quellen

Q: Wie lauten die Richtlinien, ob ein Kind, das eine geistige Behinderung hat, getauft werden kann?

A: Das ist eine Angelegenheit zwischen den Eltern, dem Kind und dem zuständigen Priestertumsführer. Wenn das Kind Grundkenntnisse vom Evangelium hat und getauft werden möchte, ist die Taufe eventuell möglich.

Q: Ist es gestattet, beispielsweise einen Blindenhund in ein Gebäude der Kirche mitzunehmen?

A: Ja. Nur in den Tempel dürfen Blindenhunde nicht hinein. Dort helfen Ihnen die Tempelarbeiter gerne weiter. Informieren Sie sich außerdem, was in den Landesgesetzen in Bezug auf Blindenhunde und weitere Hilfsmittel für Menschen mit einer Behinderung festgelegt ist.

Q: Ich habe in der PV ein Kind, das an einer Entwicklungsstörung leidet. Soll es lieber in eine Klasse gehen, die seinem Entwicklungsstand entspricht, oder soll es bei den Gleichaltrigen bleiben?

A: Ein Kind mit einer Behinderung sollte dazu ermutigt werden, bei den Gleichaltrigen zu bleiben. Schließlich wächst es ja mit ihnen auf. Außerdem ist dies eine gute Gelegenheit für alle anderen, Mitgefühl zu entwickeln, zu dienen und Verständnis zu erlangen.

Q: Unter welchen Bedingungen kann eine Junge Dame, die eine Behinderung hat, an einem JD-Lager teilnehmen? Unter welchen Bedingungen kann ein Junger Mann mit einer Behinderung an einem Scout-Lager teilnehmen?

A: Diese Jugendlichen können häufig an einem solchen Lager teilnehmen, wenn das Programm für sie ein wenig angepasst wird. Individuelle Bedürfnisse und Fragen der Sicherheit müssen stets berücksichtigt werden. Auf Gemeinde- oder Pfahlebene kann ein Erwachsener berufen werden, der den Jugendlichen während des Lagers betreut.

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