Richtlinien für Aufräumarbeiten nach Katastrophen und Sicherheit ehrenamtlicher Helfer der Kirche


In diesem Merkblatt werden die allgemeinen Voraussetzungen sowie die Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien erläutert, die jeder freiwillige Helfer verstehen muss, bevor er bei Aufräumarbeiten mitmacht. Vor den Aufräumarbeiten machen die Führungsbeamten die freiwilligen Helfer auf diese Hinweise aufmerksam und händigen jedem von ihnen nach Möglichkeit eine Kopie dieser Seite aus. Freiwillige Helfer lesen bitte diese Seite, bevor sie den Bericht über freiwillige Arbeitsstunden ausfüllen.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Freiwillige helfen auf eigene Gefahr. Jugendliche unter 18 dürfen nur in Begleitung der Eltern mithelfen oder mit schriftlichem Einverständnis der Eltern. (Verwenden Sie dazu bitte das Formular „Einwilligung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten und ärztliche Freigabe“ [33810 150].)

  • Freiwillige Helfer sollen nur beim Aufräumen helfen, nicht beim Wiederaufbau. Freiwillige Helfer sollen nicht in, auf oder in unmittelbarer Umgebung von einsturzgefährdeten Gebäuden arbeiten.

  • Freiwillige Arbeit darf nur mit Erlaubnis und unter Aufsicht des Eigentümers stattfinden.

  • Kettensägen dürfen nur von Erwachsenen benutzt werden, die im Umgang damit erfahren sind. Sie dürfen jedoch nicht für Baumstämme oder große Bäume verwendet werden. Kettensägen sollten nur in Zweierteams benutzt werden. Einer sägt, der andere passt währenddessen auf und sorgt die ganze Zeit über für Sicherheit. Wer die Kettensäge bedient, muss eine Sicherheitsbrille, Gehörschutz, Handschuhe, festes Schuhwerk und Schnittschutzhosen tragen. Freiwillige Helfer, die nicht unmittelbar am Betrieb der Kettensäge beteiligt sind, sollten einen großzügigen Sicherheitsabstand einhalten.

  • Unfälle werden kirchlichen Führern umgehend gemeldet. Die Krankenversicherung des verletzten Freiwilligen kommt an erster Stelle für eventuelle Kosten auf.

Richtlinien für Gesundheit und Sicherheit

  • Tragen Sie angemessene Kleidung. Je nach Tätigkeit tragen Sie einen Schutzhelm, Arbeitsschuhe mit Stahlkappe oder Gummistiefel, Arbeitshandschuhe, eine Sicherheitsbrille und Gehörschutz. Benutzen Sie falls nötig Insektenschutz. Benutzen Sie Sonnenschutz mit einem LSF von 30 oder höher.

  • Arbeiten Sie nur mit dafür vorgesehenen Atemschutzmasken, wenn Sie in Staub, Asche, Rauch oder in der Nähe von Schimmelbefall arbeiten.

    • Wenn Sie an Asthma, Atemwegsallergien oder anderen Atem- oder Herzproblemen leiden, tragen Sie keine Atemschutzmaske und arbeiten Sie nicht in Bereichen, wo die Luft mit Partikeln verunreinigt ist.

  • Vermeiden Sie Überhitzung und Dehydrierung. Trinken Sie ausreichend Wasser und machen Sie bei Bedarf eine Pause. Trinken Sie kein verunreinigtes Wasser. Wenden Sie sich sofort an einen Arzt, wenn bei Ihnen Überhitzungssymptome auftreten.

  • Achten Sie bei nassen oder kalten Bedingungen auf angemessene Kleidung. Tragen Sie Gummistiefel in nassen Einsatzbereichen. Nehmen Sie für den Fall, dass Ihre Kleidung nass wird, Wechselkleidung und -schuhe mit. Nasse Kleidung und niedrige Temperaturen können zu Unterkühlung, Immersionsfuß, Erfrierungen und Frostbeulen führen. Wenden Sie sich sofort an einen Arzt, wenn bei Ihnen Unterkühlungssymptome auftreten.

  • Vermeiden Sie Kontakt mit gefährlichen Chemikalien, heruntergefallenen Stromleitungen, unter Strom stehenden Schaltkreisen und herumstreunenden Tieren.

  • Nehmen Sie sich vor instabilen, unebenen Flächen, zerbrochenem Glas oder anderen hervorspringenden scharfen Gegenständen in Acht. Tetanus- und andere notwendige Impfungen sollten noch wirksam sein.

  • Seien Sie bei Arbeiten in großer Höhe oder auf Steildächern mit einer Neigung von mehr als 18° besonders vorsichtig. Sichern Sie sich nach Möglichkeit an einem gesicherten Objekt.

  • Heben Sie immer aus den Knien. Arbeiten Sie mit jemandem zusammen; erkennen Sie Ihre Grenzen. Freiwillige Helfer mit bestehenden Erkrankungen sollten nur solche Arbeiten übernehmen, die ihren Umständen angemessen sind.

  • Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie in Bereichen arbeiten, die eventuell von Schimmel befallen sind. Tragen Sie eine dafür geeignete Atemschutzmaske sowie eine Schutzbrille und Arbeitshandschuhe. Führen Sie keine großen Aufräum- oder Abrissarbeiten aus (zum Beispiel: Entfernen von mehr als drei Lagen von Rigipsplatten), wenn viel Schimmelbefall zu sehen ist (großflächiger Schimmelbefall statt nur einzelne Schimmelflecken). Wenn Sie bei der Arbeit mit Schimmel in Kontakt gekommen sind, waschen Sie sich Hände und Gesicht mit Wasser und Seife. Waschen Sie oft Hände und Gesicht. Ziehen Sie sich nach Arbeit mit Schimmel und auch sonst nach jeglichen Aufräumarbeiten um.

  • In älteren Häusern, die gebaut wurden, als dessen Einsatz noch nicht verboten war, kann Asbest vorkommen. Folgendes kann unter anderem asbestbelastet sein: aufgesprühtes Material, wie beispielsweise Geräuschdämmung oder Verzierungen, Rohrisolierung oder anderes Dämmmaterial, Rauputz, Fugenkitt, Strukturfarbe, Bodenfliesen, Unterseite von Laminatfußböden, zementhaltige Wände oder Verkleidungen und Fliesenkleber. Fragen Sie den Eigentümer, ob er von irgendwelchem asbestbelastetem Material im Gebäude weiß, bevor Sie mit Aufräum- oder Abrissarbeiten anfangen. Lassen Sie asbestbelastetes Material unangerührt. Wenn Sie meinen, dass Sie auf Asbest gestoßen sind, verlassen Sie das Haus und melden Sie es dem Eigentümer.

  • Behandeln Sie Wunden mit Seife, sauberem Wasser und, falls möglich, mit antibiotischer Salbe. Gehen Sie bei Stichwunden und Tier- und Schlangenbissen sofort zum Arzt.

  • Rechnen Sie jederzeit mit Fahrzeugverkehr. Wenn Sie in einer Gegend unterwegs sind oder arbeiten, wo Fahrzeuge verkehren oder wo schweres Gerät eingesetzt wird, laufen Sie so, dass Sie den Verkehr auf sich zukommen sehen. Tragen Sie nach Möglichkeit helle oder reflektierende Kleidung.

  • Weitere Informationen zu Gesundheitsschutz und Sicherheitsmaßnahmen finden Sie unter http://www.osha.gov/dts/weather/tornado/response.html oder http://www.osha.gov/dts/weather/flood/response.html (auf Englisch).

Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an die Risk Management Division oder an den Wohlfahrtsdienst der Kirche (Abteilung Katastrophenhilfe):

  • (001) 801-240-4049 oder (001) 801-240-9726

  • (001) 800-453-3860, Durchwahl 2-4049 (gebührenfrei in den Vereinigten Staaten und in Kanada)