Heilige Schriften
Numeri 28


Kapitel 28

Opfer sollen allmorgendlich und allabendlich dargebracht werden, am Sabbat, an jedem Monatsersten, beim Paschafest, an jedem Tag des Fests der ungesäuerten Brote und beim Fest der Erstlingsfrüchte.

1 Weiter gebot der Herr dem Mose Folgendes:

2 „Teile den Israeliten folgende Vorschriften mit: Ihr sollt darauf achten, mir meine Opfergaben, meine Speise in Gestalt der mir zukommenden Feueropfer zum lieblichen Geruch für mich zu rechter Zeit darzubringen!

3 Sage ihnen also: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem Herrn darbringen sollt: täglich zwei fehlerlose, einjährige Lämmer als regelmäßiges Brandopfer.

4 Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern und das andere Lamm gegen Abend;

5 dazu als Speiseopfer ein Zehntel Efa Feinmehl, das mit einem Viertel Hin Öl von zerstoßenen Oliven angemengt ist.

6 Dies ist das regelmäßige Brandopfer, das am Berge Sinai zum lieblichen Geruch als Feueropfer für den Herrn eingesetzt worden ist;

7 dazu als zugehöriges Trankopfer ein Viertel Hin für das eine Lamm; im Heiligtum sollst du das Trankopfer von starkem Getränk dem Herrn spenden.

8 Das zweite Lamm aber sollst du gegen Abend darbringen; mit einem Speiseopfer wie am Morgen und dem zugehörigen Trankopfer sollst du es herrichten als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn.

9 Ferner am Sabbattage: zwei fehlerlose, einjährige Lämmer und zwei Zehntel Efa mit Öl angemengtes Feinmehl als Speiseopfer nebst dem zugehörigen Trankopfer.

10 Dies ist das Sabbat-Brandopfer, das an jedem Sabbat neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer darzubringen ist.

11 Ferner sollt ihr an jedem ersten Tage eurer Monate dem Herrn als Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer

12 und zu jedem Stier drei Zehntel Efa mit Öl angemengtes Feinmehl als Speiseopfer und zu dem einen Widder zwei Zehntel Efa mit Öl angemengtes Feinmehl als Speiseopfer;

13 und zu jedem Lamm ein Zehntel Efa mit Öl angemengtes Feinmehl als Speiseopfer: das alles als Brandopfer zum lieblichen Geruch, als Feueropfer für den Herrn.

14 Was ferner die zugehörigen Trankopfer betrifft, so soll ein halbes Hin Wein auf jeden Stier und ein Drittel Hin auf den Widder und ein Viertel Hin auf jedes Lamm kommen. Das ist das an jedem Neumondstage des Jahres Monat für Monat darzubringende Brandopfer.

15 Außerdem soll neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer dem Herrn ein Ziegenbock als Sündopfer dargebracht werden.

16 Sodann findet am vierzehnten Tage des ersten Monats das Paschafest zu Ehren des Herrn statt.

17 Und am fünfzehnten Tage dieses Monats wird Festfeier gehalten; sieben Tage lang soll ungesäuertes Brot gegessen werden.

18 Am ersten Tage findet eine heilige Festversammlung statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten

19 und habt als Feueropfer, als Brandopfer, für den Herrn darzubringen: Zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;

20 sodann als zugehöriges Speiseopfer von Feinmehl, das mit Öl angemengt ist: drei Zehntel Efa sollt ihr zu jedem Stiere und zwei Zehntel zu dem Widder darbringen;

21 und je ein Zehntel sollst du zu jedem Lamm von den sieben Lämmern darbringen;

22 außerdem noch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken.

23 Außer dem Morgen-Brandopfer, welches das regelmäßige Brandopfer bildet, sollt ihr dies alles darbringen.

24 Dieselben Opfer sollt ihr täglich, alle sieben Tage hindurch, als eine Feueropferspeise zum lieblichen Geruch für den Herrn darbringen; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer soll es dargebracht werden.

25 Am siebten Tage aber soll bei euch wieder eine heilige Festversammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

26 Ferner am Tage der Erstlingsfrüchte, wenn ihr dem Herrn ein Speiseopfer vom neuen Getreide darbringt, an eurem Wochenfest, soll bei euch eine heilige Versammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

27 Und als Brandopfer zum lieblichen Geruch für den Herrn sollt ihr darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, lauter fehlerlose Tiere;

28 dazu als zugehöriges Speiseopfer Feinmehl, das mit Öl angemengt ist, nämlich drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu einem Widder,

29 je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

30 außerdem einen Ziegenbock, um euch Sühne zu erwirken;

31 außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Speiseopfer sollt ihr dies alles darbringen – fehlerlose Tiere müssen es sein – nebst den erforderlichen Trankopfern.“