2012
Aktuelle Hinweise für Behindertenbeauftragte jetzt neu auf LDS.org
Mai 2012


Aktuelle Hinweise für Behindertenbeauftragte jetzt neu auf LDS.org

Julie Brink aus dem US-Bundesstaat Indiana hat eine taube Tochter großgezogen; sie hat sich in ihrem Pfahl jahrelang als Gebärdendolmetscherin betätigt. Elaine Allison aus Arizona arbeitete viele Jahre als Lehrerin und hatte sowohl direkt wie auch indirekt mit Schülern mit Behinderungen zu tun. Darüber hinaus hat sie einen Neffen, der mit Down-Syndrom zur Welt kam, und gute Freunde, die an multipler Sklerose sowie an ALS (Lou-Gehrig-Syndrom) erkrankt sind.

Weder Schwester Brink noch Schwester Allison bezeichnen sich selbst als „Experten“, was Behinderungen angeht, doch sind beide im Pfahl als Behindertenbeauftragte berufen. Für diese Berufung wurden jetzt in zehn Sprachen aktuelle Hinweise in dem Bereich „Dienst in der Kirche“ auf LDS.org veröffentlicht. (Die Berufung kann je nach Bedarf auf Pfahl- oder Gemeindeebene ausgesprochen werden.)

Zwar wird die Berufung als Behindertenbeauftragter in Gemeinde oder Pfahl in Handbuch 2: Die Kirche führen und verwalten kurz umrissen, doch ist manchen Führungsbeamten nicht ganz klar, welche Aufgaben diese Berufung genau umfassen kann.

„Zuweilen treten Situationen ein, in denen die Führungsbeamten der Gemeinde ein Bedürfnis entweder nicht erkennen oder nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen, wenn sie es wahrnehmen“, so Christopher Phillips, der die Abteilung Service für Menschen mit einer Behinderung leitet. „Es mag etliche Situationen geben, in denen ein Behindertenbeauftragter von Nutzen wäre, aber es weiß gar nicht jeder, dass es diese Berufung gibt.

In diesem neuen Bereich unter Dienst in der Kirche wird zwar nicht alles im Einzelnen ausgeführt, was zu dieser Berufung gehört“, fährt er fort, „doch erhält man Anregungen und Hilfsmittel, und jemand mit dieser Berufung kann dann Führungsbeamten, Lehrkräften und Familien in Fragen, die sich auf Behinderungen beziehen, zur Seite stehen.“

Die in zehn Sprachen auf LDS.org veröffentlichten Hinweise beziehen sich hauptsächlich darauf, wie der Beauftragte die Führungsbeamten in Gemeinde und Pfahl unterstützen kann. Folgende Punkte werden genannt:

  • diejenigen in der Gemeinde oder im Pfahl, die eine Behinderung haben, und deren Familie ermitteln und kennenlernen

  • Mitglieder mit Behinderungen bei Versammlungen und Aktivitäten einbeziehen

  • auf Fragen oder Anliegen, die sich auf Menschen mit Behinderungen beziehen und die von Eltern, Führungsbeamten oder anderen herangetragen werden, eingehen

  • ermitteln, wie ein Mitglied, das eine Behinderung hat, auf sinnvolle Weise dienen kann

  • konkrete Bedürfnisse der betroffenen Familien ermitteln (darunter auch den Pflegebedarf) und, wo es angemessen ist, ermitteln, welche Hilfen es dafür im Gemeinwesen, in der Gemeinde oder im Pfahl gibt

Unbedingt zu beachten ist, dass der Behindertenbeauftragte diese Aufgaben nicht allein wahrzunehmen hat. Vielmehr besteht seine Aufgabe darin, den Führungsbeamten dabei zu helfen, Mitglieder mit Behinderungen besser zu verstehen und ihnen besser zu dienen. Daneben ist der Behindertenbeauftragte „Einzelnen und Eltern, die von Behinderung betroffen sind, dabei behilflich, die Mitglieder und Führungsbeamten der Gemeinde auf dienliche Weise näher zu informieren“.

Die in zehn Sprachen auf LDS.org gestellten aktuellen Hinweise sollen demjenigen, der als Pfahl-Behindertenbeauftragter berufen wurde, dabei behilflich sein, Mitglieder mit Behinderungen zu stärken.